Radiologie | Strahlentherapie | Nuklearmedizin

Kursangebot

Im Rahmen der neuen Gesetzgebungen im Bereich Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung führen wir folgende Kurse durch:

  • Aktualisierungskurse zum Erhalt der Fachkunde
    Erwerb der Fachkunde ( in Vorbereitung )
  • die jährlichen Strahlenschutzbelehrungen und Arbeitssicherheitsbelehrungen
  • Durch die genannten Schulungen können Fortbildungspunkte der Landesärztekammer erworben werden. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach dem Schulungsumfang ( 1 – 13 Punkte).

Durch die Novellierung der Röntgenverordnung und der StrlSchV hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Berufszweige, zu deren Ausübung der Besitz der Fachkunde in Strahlenschutz bzw. nach Röntgenverordnung notwendig ist, diese innerhalb von fünf Jahren durch einen Aktualisierungskurs erneuern müssen.

Rufen Sie am besten noch heute an und informieren Sie sich!

Telefon: 0151 167 234 94